Der Jäger versteht unter der Nachsuche das Verfolgen, Auffinden und Zurstreckebringen verletzten Wildes. Dies ist gesetzliche und moralische Pflicht des Waidmanns, ungeachtet dessen, ob das Tier angeschossen oder durch einen Verkehrsunfall verwundet wurde. Schwierige Nachsuchen sind ohne entsprechend abgeführte Hunde nicht möglich.
Die vom Nachsuchenring Münsterland eingesetzten Hunde sind entweder Hannoversche Schweißhunde des Vereins Hirschmann oder Bayerische Gebirgsschweißhunde des Klubs Bayerischer Gebirgsschweißhunde. Sie sind bei Ihren Zuchtvereinen geprüft und entsprechen somit den Vorgaben des § 29 LJG NRW als „brauchbare Hunde für die Nachsuche“.
Die Mitglieder des Nachsuchenrings sind freundschaftlich miteinander verbunden. Das erleichtert das gemeinschaftliche Handeln im Sinne des Tierschutzes. Wir gehen alle einer selbständigen Tätigkeit nach, was bedeutet, dass wir zeitlich flexibel sind und untereinander aushelfen können.
Denn es ist gar nicht so selten, dass der Schweißhund z.B. in den Sommermonaten auf langen Wundfährten an seine körperlichen Grenzen kommt. Dies gilt ebenso für die Nachsuchentätigkeit auf den Drückjagden, wo unsere Hunde oftmals eine Vielzahl von Nachsuchen – teilweise über mehrere Tage – zu absolvieren haben. Hier liegt der Vorteil in der schnellen Verfügbarkeit weiterer Gespanne.
Der Dienst am Wild steht bei uns im Vordergrund.
Ohne Verschwiegenheit des Nachsuchenführers ist keine vertrauensvolle Schweißarbeit möglich. Der Revierinhaber muss sich in dieser Hinsicht zu einhundert Prozent auf den Schweißhundführer verlassen können.Es kommt nur das von Ihnen angeforderte Nachsuchengespann. Sollte dies einmal nicht möglich sein, so wird nur nach Rücksprache mit Ihnen ein anderes Mitglied unseres Nachsuchenrings geschickt.